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Antragstellung

Sie möchten eine Reha im Reha-Zentrum Bad Pyrmont machen?

Wichtig ist...

... dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen und Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Es wird unterschieden zwischen:

Anschlussheilbehandlung

Heilverfahren

Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Drucken Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht aus und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. 
Online-Reha-Antragstellung

Mo - Do von 15:00 - 16:00 Uhr können Sie sich auch unter Tel. 05281 169 2413 bei uns melden und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einer vorausgegangenen Operationen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren. 

Schritt 1: Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

Wenn Sie die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt starten, müssen Sie sich nicht um alles kümmern. Da viele Patienten dazu zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage sind, kümmert sich der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus um alles.  Dies dient Ihrer Entlastung, denn gerade nach einer erschöpfenden Operation kommt diese Unterstützung meist sehr gelegen. Dennoch haben Sie bei der Klinikauswahl vollstes Mitspracherecht und Sie können sich Ihre Wunschklinik aussuchen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Das Gespräch mit dem Sozialdienst

Es ist zu empfehlen, sich gut auf das Gespräch mit dem Sozialdienst im Krankenhaus vorzubereiten, da es vorkommen kann, dass der Sozialdienst nur wenig Zeit hat, sich gemeinsam mit Ihnen um Ihren Reha-Antrag zu kümmern und Ihnen Ihre Fragen rund um die Anschlussheilbehandlung zu beantworten. Haben Sie klare Vorstellungen was Sie möchten und welche Fragen Sie haben. Die Organisation einer AHB, im Krankenhaus wird häufig auch als „Entlassmanagement“ bezeichnet.

Am besten funktioniert das wie folgt:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Sozialdienst und kündigen Sie dabei an, dass Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der anstehenden AHB besprechen möchten.
  • Finden Sie Ihre Wunschklinik. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.
  • Nutzen Sie unser vorgefertigtes Formular zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes
  • Tel.:  05281 169 0
  • Besprechen Sie Ihre Klinikwahl bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst und geben Sie dem Mitarbeiter Ihre schriftliche Begründung für Ihre Wunschklinik

Schritt 2: Die richtige Rehaklinik finden

Wenn Sie die AHB im Anschluss an eine geplante Operation machen müssen, können Sie bereits die Wartezeit im Krankenhaus optimal nutzen, um nach Ihrer Wunschklinik zu recherchieren.

Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik gibt es einiges zu beachten. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Rehaklinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen muss, falls eine Rückverlegung notwendig wird. Daher darf die Entfernung nicht mehr als 200 Kilometer betragen. Ebenso muss Ihre Wunschklinik natürlich medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Bietet die Rehaklinik besondere Therapieangebote? Können ggf.  Nebenindikationen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Argumente, mit dem Sie Ihre Wunschklinik begründen können. Natürlich sollten Sie auch Ihre persönlichen Beweggründe in den Antrag mit einfließen lassen:

Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist. Hier können Sie sich das Formular für Ihre Wunschklinik herunterladen.

Schritt 3: Der Reha-Antrag ist abgeschickt – und jetzt?

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist. Der Sozialdienst wird vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.

Diese kann unterschiedlich ausfallen:
Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Anreisedatum etc. werden vom zuständigen Sozialdienstmitarbeiter geklärt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. Diagnosen und Krankenhausaufenthalte, die eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in medizinischen Ausnahmefällen abgelehnt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, oder eine Reha als Heilverfahren zu beantragen.

Bei Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt für Menschen jeden Alters. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.

Schritt 1: Reha als Heilverfahren (HV) beantragen

Eine Rehabilitation als Heilverfahren (HV) müssen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger beantragen. Hier gelangen Sie Schritt für Schritt in Ihre Wunschklinik, so haben Sie alle Dokumente schneller beisammen und ausgefüllt.

Die richtige Rehaklinik finden: Wo finde ich die beste Hilfe für mich?
Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik sollten Sie beachten, dass diese medizinisch für Ihre Erkrankung geeignet sein muss. Gibt es die richtige Fachabteilung für Sie? Bietet die Rehaklinik besondere Therapieleistungen, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen Ihr Arzt empfiehlt? Können evtl. Nebendiagnosenmitbehandelt werden? All das sind wichtige Punkte, die die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch sogenannte persönliche Gründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen.

Klinik gewählt, wie geht es nun weiter?
Sie haben eine Klinik gefunden, die Ihnen zusagt und zu Ihrer Krankheitsbild passt? Dann müssen Sie Ihre Wahl schriftlich dem Kostenträger mitteilen. Hierzu nutzen Sie unser Formular Wunsch- und Wahlrecht und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist.

Schritt 3: Der Reha-Antrag ist abgeschickt – und jetzt?

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist. Der Sozialdienst wird vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.

Diese kann unterschiedlich ausfallen:
Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Anreisedatum etc. werden vom zuständigen Sozialdienstmitarbeiter geklärt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. Diagnosen und Krankenhausaufenthalte, die eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in medizinischen Ausnahmefällen abgelehnt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, oder eine Reha als Heilverfahren zu beantragen.

Schritt 4: Abwarten und möglicherweise aktiv werden

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies kann ein paar Wochen dauern. Anschließend erhalten Sie einen Brief von Ihrem Kostenträger, dieser beinhaltet eine von vier möglichen Entscheidungen:

Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Einladungsschreiben, Anreisedatum etc. erhalten Sie direkt von der bewilligten Rehaklinik.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Ihr Kostenträger schlägt Ihnen eine oder mehrere Alternativkliniken vor. Dies müssen Sie aber nicht akzeptieren, es kann sich hier um Vertragskliniken Ihres Kostenträgers handeln, mit denen er besonders günstige Vergütungen abgeschlossen hat. Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zurzeit keine Begleitpersonen aufnehmen.

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